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Dethleffs Globevan Camp One

monatliche Rate: ab 821,00 €*     Fahrzeugpreis: 55.490,00 €

Verbrauchs- und Emissionswerte nach NEFZ-Standard2

CO2-Emissionen1: n.v. | Effizienzklasse: CO2 Klasse

Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP-Standard3

Kraftstoffverbrauch kombiniert3: 9 l/100 km CO2-Emissionen1: 237 g/km |

Finanzierungsbeispiel*

Nettokreditbetrag:46.320,00 €
Anzahlung: 11.580,00 €
Sollzins:6,78 %
effektiver Jahreszins:6,99 %
Gesamtfahrleistung:unbegrenzt
Laufzeit:36 Monate
Gesamtkreditbetrag:53.874,00 €
Schlussrate:24.318,00 €
monatliche Rate:821,00 €
Anbieterbank: Santander Consumer Bank AG, Santander Platz 1, 41061 Mönchengladbach
*Dies ist ein repräsentatives Beispiel gem. §6a IV PreisAngVO.

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BNW2823070

Kilometerstand:
10 km

Leistung:
110 kW ( PS)

Kraftstoff:
Diesel

Türen:
4

Sitzplätze
4

Hubraum:
1995 ccm

Erstzulassung:

Getriebe:
Automatik

Karosserieform:
Kastenwagen

Außenfarbe:
Frost-Weiss

Effizienzklasse
CO2 Klasse

Innenausstattung
Bordcomputer
Elektr. Fensterheber
Klimatisierung (Klimaanlage)
Tempomat
Tuner/Radio
Zentralverriegelung

Aussenausstattung
Elektr. Seitenspiegel

Extras
Garantie
Scheckheftgepflegt

Garantie
Garantiedauer:
1 Jahr

Sicherheit und Umwelt
ABS
ESP
Elektr. Wegfahrsperre
Nebelscheinwerfer

Aufstelldach mit 2 bequemen Schlafplätzen · 200x125cm mit Panoramafunktion · 210x140cm grosses Komfortbett unten · Bis zu 4 Schlafplätze und 4 Sitzplätze · Standheizung mit Wandbedienpanel · Ausziehbarer Gaskocher im Heck · Aussendusche mit 16 Liter Wassertank · 95aH Wohnraumbatterie · variable Nutzung durch Schienensystem · Getriebe Automatik SelectShift 6-Stufen · Anhängevorrichtung 1800kg/750kg · Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ACC · Spurhalteassistentr · Spurwechsel-Warnsystem · Verkehrsschildassistent · Fernlichtassistent · Scheinwerfer-Assistent · Aktives Kurvenlicht · Rückfahrkamera mit Farbdisplay · Parkpilotsystem vorn und hinten · Frontscheibe heizbar · LM-Felgen 6.5x16 (10-Speichen) · Tagfahrlicht LED · Multifunktionsdisplay · Aussenspiegel elektr. anklappbar · Klimaanlage · Seitenwind-Assistent · Notbrems-Assistent · Anhänger-Stabilisierungs-Programm · Audiosystem 21: Radioempfang (DAB/DAB+) · Audiosystem Bluetooth-Freisprecheinrichtung · Scheinwerfer H4 · Nebelscheinwerfer · Reserverad in Fahrbereifung · Scheibenwischer mit Regensensor · Schiebetür Lade-/Fahrgastraum rechts · Sitz-Paket 13: Fahrersitz (4-fach verstellbar) - Beifahrerdoppelsitz - Stoff · Lenkrad (Leder) · Vlies-Batterie 80 Ah (AGM - 2 Batterien) · Zentralverriegelung mit Fernbedienung · Bordcomputer · Ford SYNC 3 · Sicht-Paket 3 · Wärmeschutzverglasung Lade-/Fahrgastraum - mittlerer Tönungsgrad
Autohaus Mothor GmbH Carl-Reichstein-Strasse 35 14770 Brandenburg

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Anke Gobel & Tina Grenz
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ausgezeichner Service - Autohaus Mothor und Thormann in Brandenburg, Stendal, Gardelegen - ausgezeichnet von autoscout24
Die Thormann Gruppe gewinnt den Wirtschaftspreis Altmark 2022 in der Kategorie "Handwerk"
Das Autohaus MOTHOR ist Kununu Top Company 2023
von unseren Kunden für unseren Service ausgezeichnet - Auszeichnung für den Kauf und den Service eine Fahrzeuges in unseren Autohäusern
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Mitsubishi 2022 - das Mitsubishi Autohaus Mothor ausgezeichnet
Sieger des Brandenburger Ausbildungspreises 20219 - Autohaus Mothor in Brandenburg an der Havel
Das Autohaus Mothor und Thormann im Club der Besten - Skoda Club 2019

1 | Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

2 | Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 

3 | Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Die hier gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf die Typgenehmigung des gewählten Modells unter Berücksichtigung der von Ihnen im Zuge der Konfiguration ggfs. gewählten Sonderausstattung.

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